Tollense-Schützenzunft Neubrandenburg

von 1700 e.V.

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Impressum
  Der Vorstand    
  Ordnung und Regeln    
  Finanzordnung    
  Aufnahmeantrag    
  Trachtenordnung    
       
       
 

Der Vorstand

       
    Präsident: Scheffler, Siefried
    Schatzmeister: Wegner, Olaf
    Vizepräsidentin: Krajewski, Hannelore
      Vizepräsident: Schröder, Christian
         
         
         
         
   

Ordnung und Regeln

         
    Die Schießanlage steht neben den Vereinsmitgliedern auch Außenstehenden (Gastsschützen), nach einer Terminabsprache, zur Verfügung. Die Nutzungsbestimmungen sind im Verein zu erfragen. Die Terminabsprache hat schriftlich oder per Fax zu erfolgen.

Die Schießstände der 25m und 50m Bahnen sind zugelassen für:

Langwaffen bis zum Kaliber 45 ACP
Kurzwaffen bis zum Kaliber 45 ACP
Vorladerkurzwaffen bis zum Kaliber 45

Die maximale Geschossenergie E0 beträgt auf allen Ständen und für alle Waffenarten

25m = 1.500 Joule
50m =    200 Joule

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Finanzordnung

         
    Aufnahmegebühr für volljährige Mitglieder:

Monatlicher Beitrag (Volljähriges Mitglied):

Monatlicher Beitrag (Minderjähriges Mitglied):

Monatlicher Beitrag (Förderndes Mitglied), mindestens:

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird nach Ablauf des Kalenderjahres eine Gebühr erhoben von:

 

55,00 €

12,50 €

3,00 €

6,00 €


5,00 €

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Aufnahmeantrag

         
    Die Aufnahme als Mitglied oder förderndes Mitglied in die Tollense-Schützenzunft von 1700 e. V. muss schriftlich erfolgen. Dazu laden Sie sich bitte den Aufnahmeantrag herunter. Dem Aufnahmeantrag ist ein aktuelles Führungszeugnis beizufügen.
         
    Download Aufnahmeantrag (PDF)  

       
       
       
       
       
   

Trachtenordnung

         
    Zu den Höhepunkten unseres Vereinslebens, wie zum Beispiel Schützenfest, Schützenball u. ä. tragen wir unsere Vereinstracht. Sie besteht aus einer grauen Jacke mit grünem Kragen und dem Vereinsemblem auf dem linken Arm, Schulterklappen, einem weißen Hemd, grünem Binder, Schwarzer Hose, schwarzen Socken und schwarzen Schuhen. Eine Kopfbedeckung kann aber muss nicht getragen werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass man sich eine Vereinstracht zulegt.